Kastrierte Hunde, egal weiblich oder männlichen Geschlechts haben Ausstellungsverbot? Freue mich, dass so viele Border - Terrier Liebhaber auf diesen Satz reagiert haben. Doch unverständlich, es zu erreichen, kastrierte Hunde auf einer Ausstellung zu zeigen, dann doch bitte (außer) Konkurrenz. Es ist unfair und unsportlich ständig einen (vielleicht) dritten Hund zu sperren. In jeder Ausschreibung steht, dass es Int.+Nat.+Spezial Zuchtschauen sind. Dieses beinhaltet, dass zumindest alle Organe vorhanden sein sollten, die für die Zucht vorhanden sein müssen.
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Int.-Schönheits-Champion: Es müssen 4 CACIB´s nachgewiesen werden, die unter 3 verschiedenen Richtern in 3 verschiedenen Ländern errungen wurden. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein Zeitraum von mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen. NEU ab 1.07.2005
Klubsiegerschau:
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Veteranenklasse | ab 8 Jahren |
Ehrenklasse | Hunde mit dem Titel: Int. Champ. |
Jüngstenklasse | 6 bis 9 Monate |
Jugendklasse | 9 bis 18 Monate |
Zwischenklasse | 15 bis 24 Monate |
Championklasse |
ab 15 Monate, Hund muss
anerkannten Siegertitel vorweisen, dazu zählen: Nationaler Champion von der FCI anerkannten Länder, Dt. Champ. VDH, KFT, Int. Champ., FCI_Weltsieger, Bundessieger sowie Europasieger. Der Titel Klubsieger berechtigt nicht zur Meldung in der Ch.-Klasse |
Gebrauchshundeklasse | Meldung für Border Terrier, z. Zt. nicht möglich |
Offene Klasse | ab 15 Monate |
Deutscher Champion KfT:
Regelung a: es müssen 4 CAC´s unter 3 verschiedenen Richtern nachgewiesen
werden, von denen mind. eine auf einer Int-,Allgem.- oder Klubsiegerschau
errungen wurde. Zwischen dem ersten und dem letzten CACmuß ein Zeitraum von
mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen. 1 CAC kann durch 3 Res-CAC ersetzt werden.
Regelung b: es müssen 5 CAC´s unter 3 verschiedenen Richtern nachgewiesen
werden. Die Aufwertung von 3 Res-CAC´s kann bei dieser Regelung keine
Anwendung finden. Zwischen dem ersten und dem letzten CAC muß ein Zeitraum
von mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen.
Deutscher Champion VDH:
Es müssen 4 VDH Anwartschaften unter 3 verschiedenen Richtern nachgewiesen werden, von denen mind. 2 auf Int.- oder Allgem.-Zuchtschauen errungen wurden. Zwischen dem ersten und dem letzten VDH muß ein Zeitraum von mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen.
Für alle Aussteller ein
wichtiger Hinweis: der VDH hat auf seiner Mitgliederversammlung
2003 Änderungen im Zuchtschauwesen verabschiedet, die zum 1.
Juli 2004 in Kraft treten werden. Somit ist für alle
Internationalen und Nationalen Zuchtschauen die Einführung
einer Zwischenklasse für Hunde von 15-24 Monaten vorgeschrieben. In
vielen Nachbarländern gibt es diese Klasse schon seit einiger Zeit. Es
wird die Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion VDH“ zusätzlich
auch in der Zwischenklasse in Wettbewerb gestellt.
Der VDH-Vorstand hat weiterhin folgende Änderungen der
Vergabebestimmungen des Titels „Deutscher Champion VDH“
beschlossen: es werden 5 Anwartschaften benötigt, davon mind. eine auf der
Bundessieger - oder Europasieger-Zuchtschau, mind. 2 Anwartschaften auf
Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen und 2 auf Spezialzuchtschauen
von mind. 3 verschiedenen Zuchtrichtern mit einem zeitlichen Zwischenraum
von 12 Monaten.
Der VDH-Vorstand hat in seiner Sitzung am 2./3. August 2004 aufgrund besonderer Härten für zahlreiche Aussteller die Vergabestimmungen nochmals geändert. Die Pflichtanwartschaft auf den Dortmunder Titelausstellungen entfällt - dort errungene Anwartschaften werden statt dessen doppelt gewertet. Im Detail lauten die Bedingungen nun:
5 Anwartschaften, davon
mindestens 3 Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen
maximal 2 Anwartschaften auf Spezialzuchtschauen
Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt (für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Champion (VDH)" war).
Neu ist ebenfalls die
Einführung einer Veteranenklasse mit Vergabe des Titels „Deutscher
Veteranen-Champion VDH“.
In der Jugendklasse wird ab dem 1. Juli der Titel „Deutscher
Jugend-Champion VDH“ vergeben. Beide Titel benötigen mind. 3
Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen unter
mind. 2 verschiedenen Richtern ohne zeitliche Begrenzung.
All die genannten Neuerungen werden uns ab dem 1. Juli diesen Jahres auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen begegnen. Als Übergangsregelung für Hunde, die ihre erste VDH-Siegeranwartschaft vor dem 1. Juli 2004 erhalten haben, gelten noch die alten Vergabebestimmungen.